F | D

GUIDE VELO

Massnahmen zur Veloförderung

1.4.4

Infrastrukturen
Verkehrsregime

Geteilter oder gemeinsamer Fuss- und Radweg; Fussweg/Trottoir, Velos gestattet

Beschreibung

Es gibt drei verschiedene Mischformen zur Führung von Fussgänger:innen und Velofahrenden mit geteilter oder gemeinsamer Verkehrsfläche:

  1. Ein Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen. Hier gilt für Velofahrende eine Benutzungspflicht.
  2. Der gemeinsame Rad- und Fussweg wird durch ein blaues Signal mit Velo und Fussgänger gekennzeichnet und muss von Velofahrenden benutzt werden.
  3. Der Fussweg/Trottoir mit Zusatz «Velo gestattet» macht die Benutzung durch Velofahrende möglich, aber nicht verpflichtend. Fussgänger:innen haben auf dem Fussweg grundsätzlich Vortritt, die Velofahrenden müssen ihr Tempo dementsprechend anpassen. Sollte es die Sicherheit erfordern, sollen Velofahrende zu Fuss Gehende warnen und nötigenfalls anhalten. Sollen zudem Velofahrende in erhöhtem Masse Rücksicht nehmen, kann die Zulassung mit einem Zusatzschild "Schritttempo gestattet" oder "bitte langsam" ergänzt werden. Ohne Signalisation dürfen nur Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo auf Fusswegen und Trottoirs fahren, wenn weder Radweg noch Radstreifen vorhanden sind.

Nutzen

In Ortszentren mit vielen Fussgänger:innen sollten Mischflächen für Fuss- und Veloverkehr nur als letzte Option ergriffen werden oder als temporäre Lösung, bis eine dauerhafte Verbesserung möglich ist. Ausserhalb von Ortschaften und sofern die Anzahl der Fussgänger:innen nicht zu hoch ist, bieten gemeinsam genutzte Flächen eine sichere Lösung für Velofahrende, insbesondere wenn das Fahren auf der Fahrbahn als zu gefährlich eingestuft wird (geringe Strassenbreite, hohe Geschwindigkeit und Verkehrsbelastung).

Herausforderungen

Von Fussgänger:innen und Velofahrenden gemeinsam genutzte Flächen sind umstritten, da sie die Gefahr auf die Fussgänger:innen verlagern können, insbesondere auf Personen mit erhöhtem Sicherheitsbedürfnis (Senior:innen, Kinder, Menschen mit eingeschränkter Mobilität). Um ein möglichst gutes Miteinander zu gewährleisten, muss das Trottoir oder der Weg je nach Kontext (Verkehrsaufkommen, Gefälle, Absätze usw.) genügend breit sein. Sensibilisierungsmassnahmen können zur gegenseitigen Rücksichtnahme anregen. Die Rückführung der Velofahrer:innen auf die Fahrbahn muss gut gestaltet werden (Abbremsen wegen Aufhebung des Vortritts vermeiden, Sichtbarkeit zwischen den Verkehrsteilnehmenden gewährleisten). Wege mit Gefälle sind aufgrund des hohen Geschwindigkeitsunterschieds zu den Fussgänger:innen heikel für die gemeinsame Führung von Fuss- und Veloverkehr (für alle Arten von Velos bergab und für E-Bikes auch bergauf).

Fussweg auf dem Campus der UNIL/EPFL, Velos gestattet, Lausanne

Fussweg in Basel mit Hinweis "Velos im Schritttempo gestattet"

Auf dem Boden markierte Piktogramme können die Nutzer:innen daran erinnern, dass der Weg gemeinsam genutzt wird und dass Rücksicht auf Andere genommen werden soll.

Sensibilisierungskampagne für die Koexistenz von Fussgänger:innen, Trottinettfahrenden und Velofahrenden in Lausanne


Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen

Die Trennung der Verkehrsflächen ist mit einem gelben Streifen markiert. Alle Verkehrsteilnehmenden müssen die ihnen zugewiesene Fläche benutzen. Die Benutzung dieser Wege ist für alle Velofahrenden (inkl. E-Bikes) obligatorisch.


Gemeinsamer Rad- und Fussweg mit geteilter Verkehrsfläche

Es gibt keine Trennung der Verkehrsflächen. Fussgänger:innen haben Vorrang und Velofahrende müssen auf sie Rücksicht nehmen. Die Benutzung dieser Wege ist für alle Velofahrenden (inkl. E-Bikes) obligatorisch.


Fussweg (Trottoir) mit Zusatz «Velo gestattet»

Dieses Signal bezeichnet einen für Velofahrende erlaubten Fussweg oder Trottoir, wobei Fussgänger:innen Vortritt haben. Hier gilt keine Benutzungspflicht für Velofahrende aber Fahrer:innen von schnellen E-Bikes sind verpflichtet, den Motor auszuschalten.

Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz haben Empfehlungen bei der Gestaltung für die von Velos und Fussgänger:innen gemeinsam genutzten Flächen herausgegeben. Die Verbände empfehlen, Velo- und Fusswege nach Möglichkeit zu trennen, damit sich insbesondere die schwächsten Verkehrsteilnehmenden (Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen) sicher fühlen. Ausserdem sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Die Fussgänger:innen- und Velofahrflüsse (Art der Fortbewegung, Spitzen, Hindernisse, Ziel, Gestaltung).
  • Die Breite (Lichtraumprofil) der Fläche.
  • Die Steigung (ein bergab führender Weg ist ungünstig).
  • Die Geschwindigkeit (insbesondere der Anteil an E-Bikes, wobei zu beachten ist, dass schnelle E-Bikes (45 km/h) auf gemeinsam genutzten Flächen den Motor ausschalten müssen), siehe "Zulassung der Velotypen auf den verschiedenen Infrastrukturen"
  • Gefährliche Stellen (Kurven, unübersichtliche Ecken usw.).
  • Kreuzungspunkte zwischen Fusswegen und Velorouten.
  • Der Grad der Akzeptanz.

Die Beurteilung der Verträglichkeit von bestehenden resp. die Dimensionierung von neuen Fuss- und Veloverkehrsanlagen im urbanen Raum anhand der Summe von Fuss- und Velofrequenzen und der nutzbaren Wegbreite. Quelle: ASTRA, 2023

Quellen

Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Wenn Sie weiter surfen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.