Die Akteur:innen der Veloplanung sind sowohl bei der öffentlichen Hand (Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und Agglomerationsebene) als auch im privaten Bereich (Planungsbüros) angesiedelt. Letztere werden beauftragt, die öffentliche Hand bei ihren Vorhaben zu begleiten.
Die Verbände wiederum vertreten die Velofahrenden und fungieren als Vermittler zwischen der Öffentlichkeit und den Institutionen. Die Synergien zwischen diesen verschiedenen Organisationen müssen sichergestellt und gepflegt werden.
Die Planung des Veloverkehrs erfolgt insbesondere durch die folgenden Instrumente:
- Die vom Bund mitfinanzierten Agglomerationsprogramme
- Die kantonalen Richtpläne für die Veloverkehrsförderung
- Die kantonalen Strategien (z. B. Kantone Waadt, Bern, Zürich)
- Die kommunalen Langsamverkehrs-Richtpläne