In den meisten Zügen, Postautos und Schiffen ist die Mitnahme eines Velos mit einem speziellen Billett erlaubt. In einigen Städten ist die Velomitnahme auch in Bussen, Trams, Seilbahnen und U-Bahnen erlaubt, allerdings aus Platzgründen meist nur ausserhalb der Stosszeiten. Im Zug kann das Velo bei Verwendung einer Transporttasche (bei der das Vorderrad abmontiert werden muss) kostenlos wie ein anderes Gepäckstück mitgenommen werden. Faltvelos wiederum können gefaltet, unverpackt und kostenlos mitgenommen werden.