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GUIDE VELO

Massnahmen zur Veloförderung

3.3

Weiterführende Informationen

Zulassung der Velotypen

Zugangsregelung für Fahrräder, schnelle und langsame E-Bikes. Quelle: Verkehrsregelnverordnung VRV (16.04.2020) und VCS

NB: Diese Angaben gelten für die Schweiz und können von Land zu Land variieren.

Mehrere Änderungen sind 2025 in Kraft getreten:

Die Definition einer neuen Kategorie "schwere Elektro-Motorfahrräder", die unter anderem E-Lastenräder bis 25 km/h und mit einem Gewicht von bis zu 450 kg umfasst.

Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten müssen schnelle und schwere Motorfahrräder nicht mehr zwingend auf Radwegen fahren.

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